 OGH zu den Grenzen der Veränderung eines Werbe-Logos durch den Auftraggeber - 11.10.2010 (Wien)
Mit der Entscheidung vom 11.05.2010, 4 Ob 49/10z – Tirol-Milch (abgedruckt in Medien und Recht 5/10, S. 268 mit Anm. von Prof. M. Walter) - hat der österr. Oberste Gerichtshof die Grenzen einer Veränderung eines Werbelogos durch den Auftraggeber - ohne Zustimmung des Designers - aufgezeigt. Im vorliegenden Fall ging es um eine Veränderung bloß des farblichen Hintergrunds. Der OGH hielt sie für zulässig.
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 ALAI Study Days Vienna - 01.05.2010
Vom 9.-11. September 2010 finden in Wien (Großer Redoutensaal der Hofburg) die diesjährigen Studientage der ALAI - Association Littéraire et Artistique Internationale, die dem Thema der Schutzfristen im Urheber- und Leistungsschutzrecht gewidmet sind, statt. Veranstalter ist die Landesgruppe Österreich der ALAI (Vorsitz: Prof. Dr. Michel Walter).
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 Filmvorführung im Schulunterricht - Öffentlichkeit - 10.12.2008
Werden Filmwerke im (Pflicht-)Schulunterricht vorgeführt, erfüllt dies urheberrechtlich den Tatbestand einer öffentlichen Wiedergabe, die einen Vergütungsanspruch der Filmurheber sowie der Autoren der Filmmusik auslöst. Der Umstand, dass in einzelnen Klassen möglicherweise enge Beziehungen zwischen den Schülern bestehen, schließt die Öffentlichkeit nicht aus. (OGH 23.09.2008, 4 Ob 131/08g - Medien und Recht 6/08)
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 Belgien: Google-Cache-Funktion als Eingriff in das Urheberrecht - 07.03.2007
Ein Brüsseler Gericht hat mit Urteil vom 13.02.2007 eine einstweilige Verfügung gegen Google Belgien, mit der die Wiedergabe von Zeitungsmeldungen belgischer Presseverleger auf "Google.Actualites" und im Google-Cache verboten wurde, bestätigt. Es dürfen also keine Webinhalte dieser Verlage mehr auf Google aufscheinen. Durch die Abspeicherung und Zugänglichmachung der im Cache abgelegten Seiten verletzt danach Google das Urheberrecht.
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 Geräteabgabe auch für PCs und Drucker - Wien, 27.01.06
Wien. - Seit dem 01.01.2006 verlangen die Literar Mechana und die VBK (Verwertungsgesellschaft Bildender Künstler) eine pauschale Gerätevergütung für alle erstmals in Österreich in Verkehr gebrachten PCs und Drucker. Die Abgabe beträgt demzufolge pro PC 21,60 Euro, pro Drucker je nach Vervielfältigungsgeschwindigkeit und Möglichkeit des Farbdrucks zwischen 7,20 und 126 Euro. Auf diesen so genannten „autonomen veröffentlichten Tarif“ hatten sich die Literar Mechana und die VBK am 24.12.2005 geeinigt. Nunmehr sollen Gesamtvertragsverhandlungen mit der Wirtschaftskammer Österreich aufgenommen werden.
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 Nationalrat beschließt Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 - 10.01.2006
Der Nationalrat hat am 06.12.2005 in dritter Lesung die Urheberrechtsgesetz-Novelle 2005 beschlossen Damit wird das europäische Folgerecht – wenngleich auf dem niedrigstmöglichen Niveau – in Österreich umgesetzt. Ferner wird die Beteiligung der Filmurheber am so genannten „Kabelentgelt" für künftige Filmproduktionen gesetzlich verankert. Die im Entwurf des Gesetzes vorgesehenen Anpassungen im Bereich der Rechtsdurchsetzung wurden hingegen nicht realisiert.
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